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Das Wegerecht

Das Wegerecht ist ein häufig vorkommendes Thema im Immobilienbereich und regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück von Dritten betreten oder befahren werden darf. Es handelt sich dabei in der Regel um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen wird und somit dauerhaft mit dem Grundstück verbunden ist.


Was bedeutet Wegerecht konkret?

  • Ein Wegerecht berechtigt den Eigentümer eines sogenannten „herrschenden Grundstücks“, ein anderes Grundstück („dienendes Grundstück“) zu nutzen, um beispielsweise Zugang zur eigenen Immobilie zu erhalten. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn ein Grundstück keinen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße hat.
  • Arten des Wegerechts:
  • Gehrecht: Erlaubt das Betreten des Grundstücks zu Fuß
  • Fahrrecht: Berechtigt zur Nutzung mit Fahrzeugen
  • Leitungsrecht: Ergänzend oft geregelt, z. B. für Versorgungsleitungen

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Eintragung und rechtliche Grundlage


Damit ein Wegerecht dauerhaft und rechtssicher besteht, wird es in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Alternativ kann es auch durch vertragliche Vereinbarungen oder im Einzelfall durch Gewohnheitsrecht entstehen – rechtssicher ist jedoch in der Regel nur die Grundbucheintragung.

Rechte und Pflichten


Das Wegerecht darf nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Gleichzeitig ist der Eigentümer des dienenden Grundstücks verpflichtet, die Nutzung zu dulden. Im Gegenzug muss der Berechtigte Rücksicht nehmen und darf das Grundstück nicht übermäßig beanspruchen oder beschädigen.

Bedeutung für Eigentümer und Käufer

Ein bestehendes Wegerecht kann den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie beeinflussen. Daher ist es insbesondere beim Kauf oder bei der Bewertung einer Immobilie wichtig, entsprechende Eintragungen im Grundbuch zu prüfen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung, Bewertung und gutachterlichen Einordnung von Wegerechten im Rahmen Ihrer Immobilie – kompetent, nachvollziehbar und rechtssicher.

Zweck und Verwendung von Kurzgutachten

Das Kurzgutachten dient als schnelle Ent­schei­dungs­hil­fe für Im­mo­bi­li­en­ex­per­ten und Kunden. Sie erhalten einen ersten Eindruck über den Wert einer Immobilie. Hauptsächlich bewerten Sachverständige Wohnimmobilien wie Wohnungen, Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, Reihenhäuser und Dop­pel­haus­hälf­ten im Rahmen eines Kurzgutachtens.

Da auf ausführliche Herleitungen und eine Flut an Anhängen verzichtet wird, ist das Kurzgutachten meist schneller und vor allem günstiger als ein „Vollgutachten“. Da dieselben Be­wer­tungs­ver­fah­ren angewandt werden wie im Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten, ist der ermittelte Wert allerdings genauso präzise.

Ein Kurzgutachten eignet sich zur Ver­mö­gens­über­sicht, für interne Fa­mi­li­en­ab­spra­chen oder zur groben Nachlassplanung.

Es dient als Orientierung für Verkauf oder Kauf­preis­fin­dung, zum Beispiel wenn Sie Ihr Haus verkaufen oder einen Angebotspreis überprüfen möchten.

Fragen Sie ein kostenloses Erstgespräch an 


Kurzgutachten vs. Vollgutachten im Vergleich

In der nachfolgenden Tabelle stellen wir Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten (= Vollgutachten) gegenüber. Die Vergleichsparameter umfassen insbesondere die möglichen Anlässe für die Gutachtenerstellung sowie den jeweiligen Umfang und die Bearbeitungsdauer.

VergleichKurz­gutachtenVoll­gutachten
AnlässeKauf & VerkaufErbschaft, Scheidung, für Behörden & Gerichte
Umfang30 – 4560 – 120
Dauer1 – 2 Wochen2 – 4 Wochen

Ablauf und Vorteile Ihres Kurzgutachtens